Wenn Ihr Kind aus vorhersehbaren zwingenden Gründen den Unterricht versäumt (z.B. vorgeschriebene Arzt-Termine), so muss von Ihnen, als Erziehungsberechtige/r, vorab rechtzeitig und schriftlich ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Schriftliche Beurlaubungen müssen ausführlich begründet werden und bedürfen der Zustimmung der Schulleitung
Bitte reichen Sie Beurlaubungsanträge immer über die Klassenleitungen ein, die diese der Schulleitung weiterleiten.
Hier finden Sie einen Antrag auf Beurlaubung als Vorlage: